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Kalkkögel
HÄNDE WEG VON DEN KALKKÖGELN!

HÄNDE WEG VON DEN KALKKÖGELN!

Immer lauter und eindringlicher werden die Forderungen nach einem Zusammenschluss („Brückenschlag“) zwischen der Axamer Lizum und der Schlick, und das soll über das Ruhegbiet Kalkkögel erfolgen.

Die Kalkkögel sind nur wenige Kilometer von der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck entfernt und ein besonderes Naturjuwel. Ihre bizarren Formen erinnern an die Dolomiten. 1983 hat die Tiroler Landesregierung die Gebirgsgruppe der Kalkkögel, zu denen u.a. die markanten Gipfel Marchreisenspitze (2.620 m) und Große Ochsenwand (2.700 m) zählen, zum 77,7 km² großen Ruhegebiet erklärt. Nördlich der Kalkkögel befindet sich das Skigebiet der Axamer Lizum, südlich des Ruhegebiets liegt am Eingang des Stubaitals das Skigebiet Schlick 2000. Die Lizum bietet 40 km präparierte Pisten in allen Schwierigkeitsgraden an, zehn Seilbahnen und Lifte transportieren die Skisportler. In der Schlick sind es 18 km Piste und neun Lifte. Der Sinn von Ruhegebieten (bzw. Ruhezonen in anderen Ländern) liegt darin, zwischen touristisch intensiv genutzten Bereichen Gebiete zu haben, die lärmfrei und ohne technische Hilfsmittel der Erholung von Mensch und Tier dienen sollen.

Seit einiger Zeit werden nun beide Skigebiete von den Betreibern, lokalen so wie regionalen Politikern und Touristikern als nicht zukunftsfähig erklärt und kaputt gejammert. Ohne Zusammenschluss von Lizum und Schlick, sowie dem an die Lizum angrenzenden Skigebiet der Mutterer Alm, würde bald der Liftbetrieb wegen Unrentabilität eingestellt werden müssen. Dazu verweisen sie nun auch auf eine teuer angekaufte Studie eines Schweizer Consultingbüros, die eine 80 Millionen €-Investition als einzige wirtschaftliche Lösung im Großraum Innsbruck erklärlich zu machen versucht. Wer dies zahlen soll bleibt ebenso offen wie begründende Fakten dieses Ergebnisses und die bestehende Rechtslage.

DIE SEILBAHNVERBINDUNG IST JEDOCH GESETZWIDRIG!

1. Die Tiroler Landesregierung hat 1983 diese Gebirgskette der Stubaier Alpen als Ruhegebiet Kalkkögel im Ausmaß 77,7 km² verordnet (LGBl.Nr.56/1983). Dieses Ruhegebiet Kalkkögel wurde geschaffen, um eine noch wilde und ursprüngliche Bergwelt im Nahbereich von Innsbruck auf Dauer zu erhalten, Solche Ruhegebiete nach §11 des Tiroler Naturschutzgesetzes sind auf Dauer der ruhigen Erholung ohne technische Erschließung vorbehalten, sodass unter anderem die Errichtung von Straßen oder Seilbahnen zur Personenbeförderung absolut verboten sind. Da sind keinerlei Ausnahmen möglich. Daher verlangen die Projektsbetreiber diese Ruhegebietsverordnung aufzuheben oder die Grenzen des Ruhegebiets wesentlich zu ändern.

2. Diese Forderung wiederum widerspricht eindeutig dem Naturschutzprotokoll der Alpenkonvention! Vorab ist festzuhalten, dass Österreich als einer der Vertragsstaaten sowohl die Alpenkonvention als auch deren acht Durchführungsprotokolle ratifiziert hat. Wie vom Verfassungsgerichtshof bestätigt, sind diese Protokolle mit Kundmachung im Bundesgesetzblatt Bestandteil der österreichischen Rechtsordnung geworden und von den Behörden anzuwenden.

So verpflichtet Art.11 Abs.1 Naturschutzprotokoll die „bestehenden Schutzgebiete im Sinne ihres Schutzzwecks zu erhalten, zu pflegen und, wo erforderlich, zu erweitern (...) sowie alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Beeinträchtigungen oder Zerstörungen dieser Schutzgebiete zu vermeiden.

Maßnahmen (wie hier die Seilbahnerrichtung), die im Schutzgebiet absolut verboten sind, führen zwangsläufig zu dessen Aufhebung. Die Aufhebung eines Schutzgebietes widerspricht jedoch eindeutig der Verpflichtung des Art. 11 Naturschutzprotokoll, die Schutzgebiete zu erhalten.

Jegliche Zuwiderhandlung der einschlägigen Behörden hätte daher verwaltungs- und strafrechtliche Folgen (insbesondere für das letztverantwortliche zuständige Mitglied der Landesregierung). Für Österreich und speziell für Tirol kämen völkerrechtliche Folgen dazu. Dass dies für den Ruf des Tourismuslandes Tirol kaum förderlich wäre, sei erwähnt.

Eine Realisierung dieser Seilbahnverbindung ist daher allein aus rechtlichen Gründen aussichtslos und sollte rasch ad acta gelegt werden. Alle weiteren Planungen sind Verschwendung öffentlicher Mittel.

Daher fordern wir eindringlich: Hände weg von den Kalkkögeln!
www.kalkkoegel-retten.at

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Verein für Heimatschutz und Heimatpflege in Nord- und Osttirol
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